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Vorsorge für Ihren Pool - Sollte ein Schwimmbecken versichert werden?

Für den Fall der Fälle stellt sich immer wieder die Frage, ob und wie gut der eigene Swimmingpool eigentlich versichert ist. Insbesondere wenn Hobby-Heimwerker viel Zeit, Arbeit und Liebe fürs Detail in ihren Garten stecken, ist ein angemessener Schadenersatz zumindest ein kleiner Trost für die Beschädigungen, die dem Schwimmbecken durch äußere Einflüsse oder vorsätzliche Gewalt zugefügt wurden. Um Ihnen also Gewissheit zu geben, haben wir uns mit dem Thema zum Schutz Ihres Eigentums intensiv auseinandergesetzt.

Ein starkes Unwetter, wie Hagelsturm, kann schnell unerwartet eintreffen und den entspannten Nachmittag am Pool zunichtemachen. Dann muss schnell reagiert, sämtliches Poolzubehör in Sicherheit gebracht und das Becken abgedeckt werden. Doch was, wenn Sie nicht vor Ort sind oder das Unwetter so extrem ist, dass erhebliche Schäden am Pool unvermeidbar werden? Auch Ihre Nachbarn können davon betroffen werden, sobald das Schwimmbecken ausläuft oder die Gegenstände in dem angrenzenden Garten landen und dort ebenso Beschädigungen verursachen. Und was passiert, wenn aufgrund von Vandalismus die heimische Idylle zerstört wird?

Gewitter, Erdrutsche oder Überschwemmungen können Ihren Garten schnell in Mitleidenschaft ziehen. Da sind Demolierungen der Gartenmöbel und Blumenkästen noch die kleinste Sorge. Wurden jedoch Schwimmbecken, Sandfilteranlage, Poolheizung oder Gartendusche beschädigt, sitzt der Schock zunächst tief. Dann stellt sich die Frage, ob und von wem der Schaden ersetzt wird. Die weit verbreitete Meinung, eine Eigenheimversicherung schließt den Gartenpool mit ein, ist nicht immer zutreffend bzw. ist eine solche Gebäudeversicherung meist unzureichend. Üblicherweise ist Ihr Pool jedoch bereits gegen Gefahren, wie Feuer, Sturm, Rohrbruch und Austritt von Leitungswasser, abgesichert, sofern das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte ins Erdreich eingelassen wurde. Frei aufgestellte Pools, Planschbecken sowie Schwimmteiche sind demnach nicht inbegriffen. Hier gilt es also, auf die Details zu achten und die Voraussetzungen zu erfüllen.

Grundsätzlich sollten Sie sich schon bei der Planung eines eigenen Swimming Pools darüber informieren, ob und wie dieser versichert werden kann. Überlegen Sie sich vorher gut, wie und wo Ihr Pool mit welchem Zubehör platziert werden soll und gleichen Sie Ihr Vorhaben mit den Versicherungsunterlagen ab. Deckt die Gebäudeversicherung nicht genügend ab, können Sie sich über eine mögliche Zusatzversicherung mit Ihrem Versicherungsmakler oder einer alternativen Versicherungsgesellschaft beraten. Klären Sie dabei unbedingt ab, was in der Versicherung mitinbegriffen ist und ob auch unmittelbar in der Nähe befindliche Grundstücke und Gebäude abgesichert sind. Achten Sie auch darauf, dass das Zubehör des Schwimmbads, wie Unterwasserscheinwerfer, Gegenstromanlage, Filtersystem, Pumpe usw., mitversichert und darüber hinaus gegen Schäden durch indirekten Blitzschlag geschützt ist. Selbst am Gebäude befestigte Solarabsorber können miteingeschlossen werden. Überdachungen sind mit eigener Deckungssumme ebenfalls versicherbar, was Abdeckplanen und Folien jedoch nicht miteinschließt. Warten Sie jedoch nicht ab, bis etwas passiert und sorgen Sie vor, damit Sie nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben müssen.

Zum Schutz der Personen, die sich am und im Pool aufhalten, tritt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Rahmen der Eigenheimversicherung in Kraft. Diese übernimmt daraus resultierende Schadenersatzverpflichtungen und die Abwehr von unbegründeten Forderungen. Das gilt auch für Schäden an fremdem Erdreich oder Gewässern, wie auslaufendes Schwimmbadwasser.

Erfüllt Ihr Swimmingpool die Voraussetzungen einer Zusatzversicherung, ist der Abschluss einer solchen immer ratsam, da eine Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung nicht alles, was das Schwimmbad betrifft, abdecken kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist ein umfassendes Gespräch mit Ihrem persönlichen Versicherungsberater entscheidend. So können Sie, im Falle eines Elementarschadens, beruhigt bleiben und müssen die hohen Kosten nicht übernehmen.

Ihr POOLSANA-Team