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  1. Allgemeines
    1. Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma PoolSana e. K., 90579 Langenzenn. Sie werden vom Besteller mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt.
    2. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Käufers/Bestellers maßgebend.
    3. Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer/Lieferer schriftlich bestätigt sind.
    4. Unwesentliche Abweichungen von Mustern und Prospekten gelten als genehmigt.
    5. Unsere Verpackungsmaterialien sind lizensiert über Firma Vfw GmbH, Köln.
  2. Preise
    1. Unsere Preise gelten ab Werk bzw. Lager. Kosten für Lieferung, Montage, Versicherung sowie weitere Nebenleistungen sind nur enthalten, wenn dies im Angebot/Auftrag ausdrücklich erwähnt ist. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage des Verkaufes bzw. der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Käufers/Bestellers werden zusätzlich berechnet.
    2. Soll die Leistung, Lieferung oder Montage nach vier Monaten seit Vertragsabschluß erfolgen und erhöhen sich die Preise für Vormaterial, die Löhne oder die Transportkosten, so können die Preise nach gegenseitiger Absprache in angemessenem Umfang angepaßt werden.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlungen sind ohne Abzug bei Abholung, bzw. Lieferung oder Montage der Ware zuleisten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Wird eine Anzahlung vereinbart, so ist diese spätestens innerhalb 8 Tagen nach Auftragserteilung fällig. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen.
    2. Der Käufer/Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  4. Liefer- und Leistungsfristen
    1. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Bestätigung des Auftrages durch uns.
    2. Wird eine vereinbarte Frist infolge eines Umstandes, den wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so ist der Käufer/Besteller verpflichtet, uns per Einschreiben eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Nach deren Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder – sofern dem Käufer/Besteller aus der Verspätung ein nachweislicher Schaden erwachsen ist – eine Verzugsentschädigung für jede volle Woche der Verspätung von ½ Prozent bis zur Höhe von insgesamt 5 Prozent vom Wert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung zu verlangen, der infolge der Verspätung nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Käufers/Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung und Leistung ausgeschlossen.
    3. Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der Liefertermin mind. 4 Wochen vorher uns schriftlich mitzuteilen.
  5. Gefahrtragung bei Lieferung
    1. Die Gefahr geht mit der Absendung oder Abholung bzw. Übergabe des Liefergegenstandes auf den Käufer/Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder Anlagen im zerlegten Zustand.
    2. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers/Bestellers. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wählen wir Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Wir sind nicht zum Abschluss von Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art verpflichtet.
  6. Bauseitige Voraussetzungen/Vorleistungen
    1. Der Käufer/Besteller hat auf seine Kosten Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle rechtzeitig zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem vereinbarten Termin fertig zu stellen, sowie für eine problemlose Zugangs- und Transportmöglichkeit an den Aufstellort zu sorgen.
    2. Statische Berechnungen sowie Beratungen und Empfehlungen zu erforderlichen Baumaßnahmen können wir nicht durchführen; bitte wenden Sie sich hier an Ihren Architekten bzw. entsprechende Fachfirmen.
    3. In unseren Leistungen sind grundsätzlich keine Elektro-, Erd-, Maurer-, Stemm-, Maler-, Sanitär- und Heizungsarbeiten enthalten, ebensowenig andere, über unsere schriftlich bestätigten Leistungen hinausgehende Nebenleistungen.
    4. Vorbereitungs-, Fahr- und von uns nicht zu vertretende Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer/Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
    2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer/Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir jederzeit zur Besichtigung und Rücknahme berechtigt sowie der Käufer/Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Uns hierdurch entstehende Mehraufwendungen trägt der Käufer/Besteller.
    4. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens im Voraus an uns ab und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des uns zustehenden Anspruchs.
  8. Gewährleistung
    1. Auftretende Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Das zu beanstandete Erzeugnis ist, sofern möglich und zumutbar, uns zur Überprüfung und ggf. Instandsetzung frachtfrei zuzusenden.
    2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe bzw. Fertigstellung der Ware/Leistung.
    3. Die Gewährleistungsfrist beträgt generell 2 Jahre, es sei denn, es wurde anderes vereinbart. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die von uns bezogene Ware bzw. auf die von uns erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. der Ersatz von Fremdleistungen oder eines mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschadens sind ausgeschlossen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Verschleißteile wie z.B. Heizstäbe, Leuchtmittel, Elektroden etc.
    4. Ist der Liefer- und Leistungsgegenstand infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir das Recht einer Ersatzlieferung oder zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer hierfür angemessenen Frist.
    5. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer/Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Hierbei gilt, dass die Wahl des Käufers/Bestellers für uns machbar und zumutbar sein muss; ansonsten können wir die für uns günstigere Möglichkeit wählen.
    6. Der Käufer/Besteller darf Zahlungen mit der Begründung, dass Mängel vorhanden sind, nur in dem Umfange zurückbehalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht. Der pauschale Einbehalt eines gewissen Prozentsatzes der geschuldeten Zahlung wegen eventuell bestehender Mängel ist ausgeschlossen.
    7. Der Käufer/Besteller hat uns die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen, in denen die Betriebssicherheit gefährdet ist, und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind (mehr als 6 Wochen nach Eingang der Mängelanzeige), hat der Käufer/Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns die notwendigen Kosten zu verlangen. Hierüber sind wir unverzüglich zu unterrichten
    8. Durch ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer/Besteller oder Dritte wird die Haftung für die hieraus entstehenden Folgen aufgehoben.
    9. Durch die Erfüllung der uns obliegenden Gewährleistungsansprüche wird keine neue Gewährleistungsfrist in Gang gesetzt.
    10. Für Mängel, die auf folgenden Gründen beruhen, wird keine Haftung übernommen: Nichtbeachtung der Vorschriften über Einbau, Inbetriebnahme, Gebrauch oder Betrieb; ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Behandlung sowie Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Käufer/Besteller oder Dritte; natürliche Abnutzung; Austauschwerkstoffe; chemische oder elektrische Einwirkungen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie mangelhafte Bauarbeiten oder ungeeigneter Baugrund, die uns nicht bekannt waren.
  9. Unmöglichkeit der Leistung/Vertragsrücktritt
    1. Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Käufers/Bestellers sind wir unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 15% des Auftragswertes bzw. Auftragsteilwertes zu verlangen.
    2. Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Käufer/Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Käufers/Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung steht.
    3. Wird die Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare Hindernisse, die von von uns nicht beeinflussbar sind, unmöglich, so befreit uns dies von unseren Verpflichtungen.
    4. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers/Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
  10. Sonstige Schadenersatzansprüche
    1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.
  11. Gerichtsstand
    1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer/Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand der Hauptsitz der PoolSana e. K. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers/Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  12. Verbindlichkeit des Vertrages
    1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden oder –bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
    2. Die automatisierte Eingangsbestätigung gilt nicht als verbindliche Auftragsbestätigung. Irrtümer und Fehler vorbehalten.
  13. Widerrufsbelehrung
    1. Widerrufsrecht
      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
      PoolSana e.K.
      Pirkacher Straße 18
      90579 Langenzenn
      Telefax: +49 9101 – 997403
      Email: info(at)poolsana.de
    2. Widerrufsfolgen
      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
      Besondere Hinweise
      Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
      Ende der Widerrufsbelehrung